Die 9 Klassen gefährlicher Güter

Der australische Gefahrgutkodex unterteilt alle gefährlichen Stoffe in 9 verschiedene Gefahrgutklassen entsprechend ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften und den Risiken, die sie darstellen.

Wie der Australian Dangerous Goods Code erklärt: „Stoffe (einschließlich Gemische und Lösungen) und Gegenstände, die diesem Code unterliegen, werden je nach Gefahr oder der vorherrschenden Gefahr einer von neun Klassen zugeordnet“. Einige dieser Klassen sind in Abteilungen unterteilt. Diese Klassen und Abteilungen sind:

Klasse 1: Explosivstoffe

  • Abteilung 1.1: Stoffe und Gegenstände, die eine Massenexplosionsgefahr aufweisen.
  • Abteilung 1.2: Stoffe und Gegenstände, die eine Projektionsgefahr, aber keine Massenexplosionsgefahr aufweisen
  • Abteilung 1.3: Stoffe und Gegenstände, die eine Brandgefahr und entweder eine geringe Explosionsgefahr oder eine geringe Projektionsgefahr oder beides, aber keine Massenexplosionsgefahr aufweisen
  • Abteilung 1.4: Stoffe und Gegenstände, die keine signifikante Gefahr darstellen
  • Abteilung 1.5: Sehr unempfindliche Stoffe mit Massenexplosionsgefahr
  • Abteilung 1.6: Extrem unempfindliche Gegenstände ohne Massenexplosionsgefahr

Klasse 2: Gase

  • Abteilung 2.1: Brennbare Gase
  • Abteilung 2.2: Nicht brennbare, nicht toxische Gase
  • Abteilung 2.3: Toxische Gase

Klasse 3: Brennbare Flüssigkeiten

Für brennbare Flüssigkeiten der Klasse 3 gibt es keine Unterteilungen.

Klasse 4: Entzündbare Feststoffe; selbstentzündliche Stoffe; stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben

  • Abteilung 4.1: Entzündbare Feststoffe, selbstreaktive Stoffe und feste desensibilisierte Explosivstoffe
  • Abteilung 4.2: Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen
  • Abteilung 4.3: Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben

Klasse 5: Oxidationsmittel und organische Peroxide

  • Abteilung 5.1: Oxidationsmittel
  • Abteilung 5.2: Organische Peroxide

Klasse 6: Toxische und infektiöse Stoffe

  • Abteilung 6.1: Toxische Substanzen
  • Abteilung 6.2: Infektiöse Substanzen

Klasse 7: Radioaktives Material

Es gibt keine Unterteilungen für Radioaktives Material der Klasse 7

Klasse 8: Ätzende Substanzen

Es gibt keine Unterteilungen für Ätzende Substanzen der Klasse 8

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Artikel

Es gibt keine Unterteilungen für Klasse 9 Verschiedene gefährliche Güter

Lassen Sie uns nun etwas detaillierter auf die Definitionen jeder Klasse gefährlicher Güter gemäß der einschlägigen australischen Norm pro Klasse eingehen;

Klasse 1: Sprengstoffe

Gemäß Abschnitt 2.1.1.1 des Australian Dangerous Goods Code, Klasse 1 kann detaillierter definiert werden als:

  • Explosive Stoffe (Stoffe, die selbst nicht explosiv sind, aber eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gas, Dampf oder Staub bilden können, fallen nicht unter Klasse 1), ausgenommen solche, die für den Transport zu gefährlich sind oder bei denen die überwiegende Gefahr einer anderen Klasse angemessen ist; und
  • Explosive Gegenstände, ausgenommen Vorrichtungen, die explosive Stoffe in einer solchen Menge oder einer solchen Beschaffenheit enthalten, dass ihre unbeabsichtigte oder unbeabsichtigte Zündung oder Einleitung während des Transports außerhalb der Vorrichtung weder durch Projektion noch durch Feuer, Rauch, Hitze oder laute Geräusche hervorgerufen wird; und
  • Stoffe und Gegenstände, die nicht unter den Buchstaben a) und b) fallen und mit dem Ziel hergestellt werden, eine praktische, explosive oder pyrotechnische Wirkung zu erzielen.

Klasse 2: Gase

Gemäß Abschnitt 2.2.1.1 des Australian Dangerous Goods Code ist ein Gas ein Stoff, der:

Bei 50 ° C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa aufweist; oder bei 20 ° C bei einem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig ist.

  • Abteilung 2.1 Entzündbare Gase – Gase, die bei 20 °C und einem Normaldruck von 101,3 kPa: i) in einem Gemisch von 13 Volumenprozent oder weniger mit Luft entzündbar sind oder ii) unabhängig von der unteren Entzündbarkeitsgrenze einen entflammbaren Bereich mit Luft von mindestens 12 Prozentpunkten aufweisen.
  • Abteilung 2.2 Nicht brennbare, nicht toxische Gase – Gase, die: (i) erstickende Gase sind, die den normalerweise in der Atmosphäre vorhandenen Sauerstoff verdünnen oder ersetzen; oder (ii) oxidierende Gase sind, die im Allgemeinen durch die Bereitstellung von Sauerstoff die Verbrennung anderen Materials mehr verursachen oder dazu beitragen können als Luft; oder (iii) nicht unter die anderen Abteilungen fallen;
  • Abteilung 2.3 Giftige Gase – Gase, die: (i) bekanntermaßen für den Menschen so giftig oder ätzend sind, dass sie eine Gesundheitsgefahr darstellen; oder (ii) davon ausgegangen werden, dass sie für den Menschen giftig oder ätzend sind, weil sie eine LC50– wert (wie in 2.6.2.1 definiert) kleiner oder gleich 5000 ml/m3 (ppm).

Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten

Die meisten Menschen würden wissen, was brennbare Flüssigkeiten sind. Sie werden verwendet, um häufig verwendete Geräte wie:

  • Fahrzeuge
  • Generatoren
  • Freischneider

Der Australian Dangerous Goods Code definiert brennbare Flüssigkeiten der Klasse 3 als;

Brennbare Flüssigkeiten sind Flüssigkeiten oder Mischungen von Flüssigkeiten oder Flüssigkeiten, die Feststoffe in Lösung oder Suspension enthalten (z. B. Farben, Lacke, Lacke usw.(ausgenommen Stoffe, die aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften anderweitig eingestuft sind), die bei Temperaturen von nicht mehr als 60 °C, Prüfung mit geschlossenem Becher oder nicht mehr als 65,6 °C, Prüfung mit offenem Becher, normalerweise als Flammpunkt bezeichnet, einen brennbaren Dampf abgeben. Diese Klasse umfasst auch:

  • Flüssigkeiten, die für den Transport bei Temperaturen am oder über ihrem Flammpunkt angeboten werden; und
  • Stoffe, die bei erhöhten Temperaturen in flüssigem Zustand transportiert oder zum Transport angeboten werden und bei einer Temperatur oberhalb oder unterhalb der maximalen Transporttemperatur einen brennbaren Dampf abgeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Flammpunkt einer brennbaren Substanz in Gegenwart von Verunreinigungen variieren kann.

Klasse 4: entzündbare Feststoffe

Entzündbare Feststoffe sind Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen und/oder Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase abgeben. Wenn brennbare Feststoffe verbrennen, geben sie oft giftige Gase ab.

Gefahrgut der Klasse 4 ist wie folgt in drei Abteilungen unterteilt:

  • Abteilung 4.1 Brennbare Feststoffe sind Feststoffe, die unter Transportbedingungen leicht brennbar sind oder durch Reibung Feuer verursachen oder dazu beitragen können; selbstreaktive Stoffe, die stark exotherm reagieren können; feste desensibilisierte Sprengstoffe, die explodieren können, wenn sie nicht ausreichend verdünnt werden;
  • Abteilung 4.2 Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, sind Stoffe, die sich unter normalen Transportbedingungen selbst erwärmen oder sich in Kontakt mit Luft erwärmen und dann Feuer fangen können;
  • Abteilung 4.3 Stoffe, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase abgeben Stoffe, die durch Wechselwirkung mit Wasser selbstentzündlich werden oder entzündbare Gase in gefährlichen Mengen abgeben können.

Klasse 5: Oxidierende Stoffe & Organische Peroxide

Der Australian Dangerous Goods Code definiert gefährliche Güter der Klasse 5 als:

  • Abteilung 5.1 Oxidierende Stoffe sind Stoffe, die zwar an sich nicht unbedingt brennbar sind, aber im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff die Verbrennung von anderem Material verursachen oder dazu beitragen können. Solche Stoffe können in einem Artikel enthalten sein;
  • Abteilung 5.2 Organische Peroxide Organische Stoffe, die das zweiwertige -0-0- struktur und können als Derivate von Wasserstoffperoxid betrachtet werden, wobei eines oder beide der Wasserstoffatome durch organische Radikale ersetzt wurden. Organische Peroxide sind thermisch instabile Substanzen, die sich exotherm selbstbeschleunigend zersetzen können. Darüber hinaus können sie eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen: (i) explosiv zersetzbar sein; (ii) schnell brennen; (iii) empfindlich auf Stöße oder Reibung reagieren; (iv) gefährlich mit anderen Substanzen reagieren; (v) Augenschäden verursachen.

Klasse 6: toxische und infektiöse Substanzen

Klasse 6 ist in zwei Abteilungen unterteilt. Diese Definitionen für jede Unterteilung gemäß dem ADG-Code sind unten aufgeführt:

  • Abteilung 6.1 Toxische Stoffe Dies sind Stoffe, die beim Verschlucken oder Einatmen oder durch Hautkontakt entweder zum Tod oder zu schweren Verletzungen führen oder die menschliche Gesundheit schädigen können;
  • Abteilung 6.2 Infektiöse Stoffe Dies sind Stoffe, von denen bekannt ist oder von denen vernünftigerweise erwartet wird, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten, Pilze) und andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten verursachen können.

Klasse 7: Radioaktives Material

Gemäß Abschnitt 2.7.1.1 des ADG-Codes sind radioaktive Materialien definiert als:

Jedes Material, das Radionuklide enthält, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration als auch die Gesamtaktivität in der Sendung die in der einschlägigen australischen Norm (AUST) angegebenen Werte überschreiten. FÜR KLASSE 7)

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich an Ihren Lieferanten, das entsprechende Sicherheitsdatenblatt oder einen professionellen Gefahrgutberater.

Klasse 8: Ätzende Stoffe

Der Australian Dangerous Goods Code definiert ätzende Stoffe als:

Stoffe der Klasse 8 (ätzende Stoffe) sind Stoffe, die durch chemische Einwirkung bei Kontakt mit lebendem Gewebe schwere Schäden verursachen oder im Falle einer Leckage andere Güter, Stoffe oder Gegenstände erheblich beschädigen oder sogar zerstören.

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Artikel

Gemäß dem Australian Dangerous Goods Code sind gefährliche Güter der Klasse 9 definiert als:

Stoffe und Artikel der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Artikel) sind Stoffe und Artikel, die während des Transports eine Gefahr darstellen, die nicht von anderen Klassen abgedeckt wird. Dies beinhaltet:

  • Umweltgefährdende Stoffe, die nicht unter andere Klassen fallen;
  • Stoffe mit erhöhter Temperatur (z. stoffe, die bei Temperaturen von mindestens 100 °C in flüssigem Zustand oder bei Temperaturen von mindestens 240 °C in festem Zustand befördert oder zum Transport angeboten werden); c) GVO oder GVO, die nicht der Definition infektiöser Stoffe entsprechen (siehe Abschnitt 2.6.3), aber Tiere, Pflanzen oder mikrobiologische Stoffe in einer Weise verändern können, die normalerweise nicht auf natürliche Fortpflanzung zurückzuführen ist.

Nächste Schritte

Jede Gefahrgutklasse hat unterschiedliche chemische und physikalische Eigenschaften, und daher muss jede Klasse sicher und konform gelagert und verwaltet werden. Jede Gefahrgutklasse hat eine relevante australische Norm, die die Anforderungen an ihre Lagerung und Handhabung umreißt. Zum Beispiel die australischen Standards, die Anforderungen für die Lagerung und Handhabung von brennbaren Flüssigkeiten umreißt, ist AS1940. Wenn Sie weitere Informationen zur Reduzierung der mit brennbaren Flüssigkeiten verbundenen Risiken wünschen, laden Sie unser KOSTENLOSES E-Book herunter, indem Sie auf das Bild unten klicken.

Neuer Aufruf zum Handeln

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.