Drogenverurteilungen und Förderfähigkeit für Bundesstudent-Hilfe

Studenten, die wegen des Verkaufs oder Besitzes illegaler Drogen verurteilt wurden, während sie Bundesstudent-Hilfe erhalten, können ihre Förderfähigkeit für Bundesstudent-Finanzhilfe für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt haben.

Der kostenlose Antrag auf Bundesstudentenbeihilfe (FAFSA) stellt eine Frage zu Drogenverurteilungen, um festzustellen, ob der Student ein Arbeitsblatt ausfüllen muss, um festzustellen, ob seine Berechtigung für Bundesstudentenbeihilfe betroffen ist.

Voraussetzungen für die Aussetzung der Förderfähigkeit von Finanzhilfen

Die Regel in Bezug auf Verurteilungen wegen Drogenmissbrauch besteht aus zwei Hauptkomponenten. Der Student muss wegen des Verkaufs oder Besitzes illegaler Drogen verurteilt worden sein. Wenn die Verurteilung rückgängig gemacht oder aufgehoben wurde, Der Student hat weiterhin Anspruch auf Studentenhilfe des Bundes und sollte die Frage zur Verurteilung von Drogen in der FAFSA mit „Nein“ beantworten. Gleichfalls, Wenn die Verurteilung erfolgte, während der Student minderjährig war und der Student nicht als Erwachsener vor Gericht gestellt wurde, Der Student hat weiterhin Anspruch auf Studentenhilfe des Bundes.

Der Verkauf oder Besitz illegaler Drogen muss stattgefunden haben, während der Student Bundesstudentenhilfe erhielt. Wenn die Verurteilung nicht erfolgte, als der Student am College eingeschrieben war und Bundesstudentenhilfe erhielt, Der Student hat weiterhin Anspruch auf Bundesstudentenhilfe und sollte die Frage zur Drogenverurteilung in der FAFSA mit „Nein“ beantworten. Studenten, die seit der High School noch nie ein College besucht haben, wird die Frage nach der Verurteilung von Drogen nicht gestellt.

Aussetzung der Förderfähigkeit der finanziellen Hilfe

Die Aussetzung der Förderfähigkeit für Bundesstudentenhilfe hängt von der Anzahl der Straftaten ab und davon, ob die Verurteilung zum Verkauf oder Besitz war.

  • Bei einer ersten Straftat wird die Berechtigung zur Studentenhilfe des Bundes für ein Jahr für den Besitz und 2 Jahre für den Verkauf ausgesetzt
  • Bei einer zweiten Straftat wird die Berechtigung zur Studentenhilfe des Bundes für zwei Jahre für den Besitz und auf unbestimmte Zeit für den Verkauf ausgesetzt
  • Bei dritten und nachfolgenden

Aussetzung der Förderfähigkeit der Bundesstudentenbeihilfe

Erstes Vergehen

Zweites Vergehen

Dritte und nachfolgende Straftaten

Verkauf illegaler Drogen

Zweijährige Aussetzung

Unbefristete Aussetzung

Unbefristete Aussetzung

Besitz illegaler Drogen

Einjährige Aussetzung

Zweijährige Aussetzung

Unbefristete Aussetzung

Die Aussetzung beginnt mit dem Datum der Verurteilung. Studenten, deren Berechtigung ausgesetzt wurde, müssen möglicherweise alle seit dem Datum der Verurteilung erhaltenen finanziellen Beihilfen zurückzahlen.

Wiedererlangung der Förderfähigkeit

Es gibt zwei Methoden, mit denen Studierende die Förderfähigkeit vor Ablauf des nicht förderfähigen Zeitraums wiedererlangen können:

  • Die Schüler können die Berechtigung wiedererlangen, indem sie ein qualifiziertes Drogenrehabilitationsprogramm absolvieren
  • Die Schüler können die Berechtigung wiedererlangen, indem sie zwei unangekündigte Drogentests bestehen, die von einem qualifizierten Drogenrehabilitationsprogramm durchgeführt werden

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