Ombudsmann-Update: Child Status Protection Act: Wurde Ihrem Kind zuvor CSPA-Leistungen verweigert? Qualifiziert sich Ihr Kind?

Das am 6. August 2002 in Kraft getretene Child Status Protection Act (CSPA) erlaubt Antragstellern für bestimmte Einwanderungsleistungen, ihre Einstufung als „Kind“ auch nach Erreichen des 21. Lebensjahres beizubehalten.

Im Jahr 2007 entschied das Board of Immigration Appeals, dass Kinder kein Formular I-485s (Antrag auf Registrierung eines ständigen Wohnsitzes oder Anpassung des Status) oder Einwanderungsvisaanträge haben mussten, die am 6. August 2002 anhängig waren, um von CSPA zu profitieren, entgegen der vorherigen USCIS-Interpretation. (In re Rodolfo Avila-Perez, 24 ich&N Dezember. 78 (BIA 2007)) (PDF, 9 Seiten – 53 KB).

Die USCIS hat ihre Leitlinien im Mai 2008 überarbeitet und wendet die CSPA-Vorteile nun rückwirkend an.

  • Wurde Ihr „Kind“ abgelehnt, weil es die USCIS-Definition eines „Kindes“ nicht mehr erfüllte?
  • Ist Ihr Kind 21 Jahre oder älter geworden, während der Antrag auf ständigen Wohnsitz anhängig war?

Wenn Sie eine der obigen Fragen mit Ja beantwortet haben, bietet CSPA möglicherweise einen Statusschutz für „Kinder“. Hinweis: Wenn Ihr Kind verheiratet ist, bietet CSPA möglicherweise keinen Statusschutz für „Kinder“.

Um das CSPA-Alter Ihres Kindes zu bestimmen, besuchen Sie die USCIS-Seite zum Child Status Protection Act.

Wenn Ihrem Kind zuvor die Anpassung des Status allein aufgrund der Feststellung verweigert wurde, dass es die USCIS-Definition von „Kind“ nicht mehr erfüllt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Wiedereröffnung ohne Gebühr bei Ihrem örtlichen USCIS-Büro stellen.

Erfahren Sie mehr

Um mehr über CSPA zu erfahren, besuchen Sie die USCIS-Seite zum Child Status Protection Act.

Für alle anderen Anfragen senden Sie bitte das DHS-Formular 7001 an unser Büro.

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