Planadministrator

Was ist ein Planadministrator?

Ein Planverwalter ist eine Person oder Firma, die für die Verwaltung eines Pensionsfonds oder eines Pensionsplans im Namen seiner Teilnehmer und Begünstigten verantwortlich ist. Der Planadministrator hat die Aufgabe sicherzustellen, dass die Mittel ordnungsgemäß gesammelt und an alle qualifizierten Teilnehmer verteilt werden.

In Bezug auf die Treuhandpflicht hat der Planverwalter die Pflicht, im Interesse der Planteilnehmer zu handeln, nicht im Interesse des Unternehmens, das sie beschäftigt. In der Regel ist der Administrator kein Angestellter, sondern ein Drittanbieter.

Wichtige Imbissbuden

  • Der Planadministrator verwaltet den täglichen Betrieb einer Pensionskasse oder eines Pensionsplans.
  • Der Administrator ist in der Regel ein externer Auftragnehmer mit speziellen Fähigkeiten und Kenntnissen der Vorschriften für solche Fonds.
  • Der Administrator trifft keine Anlageentscheidungen.

Verständnis des Pensionsplanverwalters

Ein Planverwalter darf keine Anlageentscheidungen für einen Fonds treffen, kann jedoch sicherstellen, dass das zu ihm eingezahlte Geld in Übereinstimmung mit den angegebenen Zielen korrekt angelegt wird.

Kurz gesagt, der Administrator verwaltet den täglichen Betrieb eines betrieblichen Altersvorsorgeplans oder einer Pensionskasse. Insbesondere stellt der Planverwalter sicher, dass das Geld korrekt in den Fonds eingezahlt wird, dass die Teilnehmerkonten ordnungsgemäß verwaltet werden, so dass sie über eine angemessene Vermögensallokation verfügen, und dass die Auszahlungen unverzüglich an die Begünstigten verteilt werden.

Zu den Kernaufgaben des Administrators gehören:

  • Einschreibung von Mitarbeitern des Unternehmens in ihre jeweiligen Pensionspläne
  • Berechnung des Anspruchs eines Planempfängers
  • Durchführung der richtigen geplanten Zahlungen an die Begünstigten
  • Sicherstellen, dass alle Plandaten korrekt sind und den Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden
  • Zahlung von Rentenleistungen an ehemalige Ehepartner von Begünstigten gemäß Gerichtsurteilen und Vorschriften
  • Beantwortung von Fragen, Bedenken und Beschwerden von Begünstigten

Die meisten Unternehmen ziehen es vor, den Planadministrator auszulagern Einfuhrabgaben.

Auslagerung des Jobs

Aus Gründen der Einfachheit und Kosteneinsparung kann sich ein kleiner Arbeitgeber dafür entscheiden, die Planverwaltungsaufgaben des Unternehmens im eigenen Haus zu belassen. Mit zunehmender Anzahl der Mitarbeiter wird die Aufgabe jedoch zeitaufwändiger und komplexer. Es lohnt sich für den Arbeitgeber, einen Fachmann als Planadministrator einzustellen.

Außerdem kennen professionelle Planverwalter die Gesetze und Vorschriften, die Altersvorsorge- und Rentenprogramme regeln. In Ontario, Kanada, müssen Pensionspläne beispielsweise dem Pension Benefits Act (PBA) entsprechen.

Die von einem Planverwalter erhobenen Gebühren können vom Arbeitgeber oder von den Fondsteilnehmern bezahlt oder geteilt werden.

Delegieren der Investitionsentscheidungen

Ein Unternehmen oder sein Plansponsor delegiert häufig die Verantwortung für die Anlage von Geld in die Fonds an professionelle Investmentgesellschaften.

Der Pensionsplan-Sponsor wird in der Regel einen externen Anlageberater beauftragen, um die Anlage des Planvermögens zu verwalten. Im Falle eines beitragsorientierten Plans wie einem 401 (k) hilft der Anlageberater bei der Auswahl des Planinvestitionsmenüs, das den Planteilnehmern angeboten werden soll. Im Falle eines leistungsorientierten Pensionsplans verwaltet der externe Berater die Investitionen in der Regel auf eine mit dem Plansponsor vereinbarte Weise.

Diese Dienstleister unterliegen, unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter des Administrators oder Dritter sind, der gleichen Sorgfaltspflicht wie der Administrator.

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