Statuten: Georgia

(a) (1) In allen Fällen, in denen das Sorgerecht für ein Kind zwischen den Eltern in Frage steht, besteht kein Anscheinsrecht auf das Sorgerecht für das Kind beim Vater oder bei der Mutter. Es besteht keine Vermutung zugunsten einer bestimmten Form des Sorgerechts, legal oder physisch, noch zugunsten eines Elternteils. Das gemeinsame Sorgerecht kann vom Richter als alternative Form des Sorgerechts angesehen werden, und der Richter kann bei jeder vorübergehenden oder dauerhaften Anhörung das alleinige Sorgerecht gewähren, gemeinsames Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, oder gemeinsames physisches Sorgerecht, je nach Bedarf.

(2) Der Richter, der die Frage des Sorgerechts verhandelt, entscheidet über das Sorgerecht für ein Kind, und eine solche Angelegenheit wird nicht von einer Jury entschieden. Der Richter kann alle Umstände des Falles berücksichtigen, einschließlich der Verbesserung der Gesundheit der Partei, die eine Änderung der Sorgerechtsvorschriften anstrebt, bei der Bestimmung, wem das Sorgerecht für das Kind zuerkannt werden soll. Die Pflicht des Richters besteht in allen diesen Fällen darin, nach eigenem Ermessen zu prüfen und zu bestimmen, was im besten Interesse des Kindes ist und was das Wohlergehen und das Glück des Kindes am besten fördert, und seine Entscheidung entsprechend zu treffen.

(3) Bei der Bestimmung des Kindeswohls kann der Richter jeden relevanten Faktor berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

(A) Die Liebe, Zuneigung, Bindung und emotionalen Bindungen, die zwischen jedem Elternteil und dem Kind bestehen;

(B) Die Liebe, Zuneigung, Bindung und emotionalen Bindungen, die zwischen dem Kind und seinen Geschwistern, Halbgeschwistern und Stiefgeschwistern bestehen, und der Wohnsitz dieser anderen Kinder;

(C) Die Fähigkeit und Disposition jedes Elternteils, dem Kind Liebe, Zuneigung und Führung zu geben und die Erziehung und Erziehung des Kindes fortzusetzen;

(D) Das Wissen und die Vertrautheit jedes Elternteils mit dem Kind und den Bedürfnissen des Kindes;

(E) Die Fähigkeit und Disposition jedes Elternteils, das Kind mit Nahrung, Kleidung, medizinischer Versorgung, täglichen Bedürfnissen und anderer notwendiger Grundversorgung zu versorgen, wobei die mögliche Zahlung von Kindergeld durch den anderen Elternteil;

F) Die häusliche Umgebung jedes Elternteils unter Berücksichtigung der Förderung der Erziehung und Sicherheit des Kindes und nicht oberflächlicher oder materieller Faktoren;

G) Die Bedeutung der Kontinuität im Leben des Kindes und die Dauer, in der das Kind in einer stabilen, zufriedenstellenden Umgebung gelebt hat, und die Wünschbarkeit der Aufrechterhaltung der Kontinuität;

H) Die Stabilität der Familieneinheit jedes Elternteils und das Vorhandensein oder Fehlen der Unterstützungssysteme jedes Elternteils innerhalb die Gemeinschaft zum Wohle des Kindes;

(I) Die geistige und körperliche Gesundheit jedes Elternteils, außer in dem Umfang, wie in Code Section 30-4-5 und Absatz (3) von Unterabschnitt (a) von Code Section 19-9-3 und solchen Faktoren, wie in Code Section 15-11-26 vorgesehen;

(J) Die Beteiligung oder das Fehlen eines Elternteils an den pädagogischen, sozialen und außerschulischen Aktivitäten des Kindes;

(L) Die Aufzeichnungen und die Geschichte des Kindes zu Hause, in der Schule und in der Gemeinde sowie alle besonderen gesundheitlichen oder pädagogischen Bedürfnisse des Kindes;

(M) Die bisherigen Leistungen und relativen Fähigkeiten jedes Elternteils für die zukünftige Erfüllung der Elternpflichten;

(N) Die Bereitschaft und Fähigkeit jedes Elternteils, eine enge und anhaltende Eltern-Kind-Beziehung zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil im Einklang mit dem Wohl des Kindes zu 3485>

(O) Jede Empfehlung eines gerichtlich bestellten Sorgerechtsgutachters oder Vormunds ad litem;

(P) Hinweise auf familiäre Gewalt oder sexuellen, psychischen oder physischen Kindesmissbrauch oder kriminelle Vorgeschichte eines Elternteils; und

(Q) Hinweise auf Drogenmissbrauch durch einen Elternteil.

(4) Zusätzlich zu anderen Faktoren, die ein Richter in einem Verfahren berücksichtigen kann, in dem es um das Sorgerecht für ein Kind oder den Besuch oder die Elternzeit eines Elternteils geht und in dem der Richter eine Feststellung familiärer Gewalt getroffen hat:

(A) Der Richter berücksichtigt in erster Linie die Sicherheit und das Wohlergehen des Kindes und des Elternteils, der Opfer familiärer Gewalt ist;

(B) Der Richter berücksichtigt die Vorgeschichte des Täters, in der er einer anderen Person körperlichen Schaden, Körperverletzung, Körperverletzung oder angemessene Angst vor Körperverletzung, Körperverletzung oder Körperverletzung zugefügt hat;

(C) Wenn ein Elternteil aufgrund einer häuslichen Gewalt durch den anderen Elternteil abwesend ist oder umzieht, gilt eine solche Abwesenheit oder Umsiedlung für einen angemessenen Zeitraum unter den gegebenen Umständen nicht als Aufgabe des Kindes zum Zwecke der Sorgerechtsentscheidung; und

(D) Der Richter darf die Prüfung relevanter oder anderweitig zulässiger Beweise für familiäre Gewalttaten nicht ablehnen, nur weil zuvor keine familiäre Gewalt festgestellt wurde. Der Richter kann zusätzlich zu anderen geeigneten Maßnahmen eine beaufsichtigte Visitation oder Elternzeit gemäß Code Section 19-9-7 anordnen.

(5) In allen Sorgerechtsfällen, in denen das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, hat das Kind das Recht, den Elternteil zu wählen, mit dem es zusammenleben möchte. Die Auswahl des Kindes zum Zwecke des Sorgerechts ist mutmaßlich, es sei denn, der so ausgewählte Elternteil ist entschlossen, nicht im besten Interesse des Kindes zu sein. Die elterliche Auswahl durch ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann an und für sich eine wesentliche Änderung des Zustands oder der Umstände in jeder Klage darstellen, die eine Änderung oder Änderung des Sorgerechts für dieses Kind anstrebt; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Auswahl nur einmal innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Datum der vorherigen Auswahl getroffen werden darf und das Wohl des Kindes Standard ist.

(6) In allen Sorgerechtsfällen, in denen das Kind das 11., aber nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, berücksichtigt der Richter die Wünsche und Erziehungsbedürfnisse des Kindes bei der Entscheidung, welcher Elternteil das Sorgerecht erhält. Der Richter hat bei dieser Entscheidung völliges Ermessen, und die Wünsche des Kindes dürfen nicht kontrolliert werden. Der Richter hat ferner ein weites Ermessen darüber, wie die Wünsche des Kindes zu berücksichtigen sind, auch durch den Bericht eines Vormunds ad litem. Das Wohl des Kindes Standard wird kontrolliert. Die elterliche Auswahl eines Kindes, das das Alter von erreicht hat 11 aber nicht 14 Jahre dürfen nicht, an und für sich, stellt keine wesentliche Änderung des Zustands oder der Umstände in einer Klage dar, die eine Änderung oder Änderung des Sorgerechts für dieses Kind anstrebt. Der Richter kann eine Anordnung erlassen, die dem ausgewählten Elternteil für eine Probezeit von höchstens sechs Monaten das Sorgerecht für ein Kind gewährt, das das Alter von erreicht hat 11 aber nicht 14 Jahre, wenn der Richter, der den Fall verhandelt, feststellt, dass eine solche vorübergehende Anordnung angemessen ist.

(7) Der Richter ist befugt, eine psychologische Sorgerechtsuntersuchung der Familie oder eine unabhängige medizinische Untersuchung anzuordnen. Zusätzlich zu dem einem Zeugen gewährten Privileg, Weder ein vom Gericht ernannter Sorgerechtsgutachter noch ein vom Gericht ernannter Vormund ad litem unterliegen der zivilrechtlichen Haftung, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung bei der Erfüllung seiner Pflichten ergibt, es sei denn, diese Handlung oder Unterlassung war bösgläubig.

(8) Auf Antrag einer Partei am oder vor Abschluss der Beweisaufnahme in einer angefochtenen mündlichen Verhandlung legt der ständige Gerichtsbeschluss zur Vergabe des Sorgerechts für Kinder spezifische Tatsachenfeststellungen hinsichtlich der Grundlage für die Entscheidung des Richters bei der Vergabe des Sorgerechts fest, einschließlich aller relevanten Faktoren, auf die sich der Richter gemäß Absatz (3) dieses Unterabschnitts stützt. In dieser Anordnung ist detailliert darzulegen, warum das Gericht das Sorgerecht in der in der Anordnung festgelegten Weise zuerkannt hat, und, wenn das gemeinsame Sorgerecht gewährt wird, eine Art und Weise, in der die endgültige Entscheidungsfindung in Fragen der Bildung des Kindes getroffen wird, Gesundheit, außerschulische Aktivitäten, Religion, und jede andere wichtige Angelegenheit wird entschieden. Eine solche Anordnung ist innerhalb von 30 Tagen nach der abschließenden Anhörung im Sorgerechtsfall zu erlassen, es sei denn, sie wird auf Anordnung des Richters mit Zustimmung der Parteien verlängert.

b) In jedem Fall, in dem ein Urteil über das Sorgerecht für ein Kind auf Antrag einer Partei oder des Richters ergangen ist, kann der Teil des Urteils, der das Besuchsrecht zwischen den Parteien und ihrem Kind oder der Elternzeit betrifft, einer Überprüfung und Änderung oder Änderung unterzogen werden, ohne dass eine Änderung der materiellen Bedingungen und Umstände einer Partei oder des Kindes nachgewiesen werden muss, sofern die Überprüfung und Änderung oder Änderung nicht öfter als einmal in jedem Zeitraum von zwei Jahren nach dem Datum der Eintragung des Urteils Urteil. Jedoch, Dieser Unterabschnitt beschränkt oder beschränkt nicht die Befugnis des Richters, ein Urteil über das Sorgerecht für ein Kind in einem neuen Verfahren zu fällen, das auf dem Nachweis einer Änderung wesentlicher Bedingungen oder Umstände einer Partei oder des Kindes beruht. Die Abwesenheit eines militärischen Elternteils aufgrund der Durchführung seiner Einsätze, oder das Potenzial für zukünftige Einsätze, ist nicht der einzige Faktor, der bei der Unterstützung eines Anspruchs auf Änderung der materiellen Bedingungen oder Umstände einer Partei oder des Kindes berücksichtigt wird; vorausgesetzt jedoch, dass das Gericht Beweise für die Wirkung eines Einsatzes bei der Beurteilung eines Anspruchs einer Änderung der materiellen Bedingungen oder Umstände einer Partei oder des Kindes berücksichtigen kann.

(c) Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Codeabschnitt und einer Bestimmung von Artikel 3 dieses Kapitels gilt Artikel 3.

d) Es ist die ausdrückliche Politik dieses Staates, den ständigen Kontakt eines Kindes mit Eltern und Großeltern zu fördern, die die Fähigkeit gezeigt haben, im besten Interesse des Kindes zu handeln, und die Eltern zu ermutigen, an den Rechten und Pflichten der Erziehung ihres Kindes teilzunehmen, nachdem diese Eltern ihre Ehe oder Beziehung getrennt oder aufgelöst haben.

(e) Nach Einreichung einer Klage auf Änderung des Sorgerechts für Kinder kann der Richter nach eigenem Ermessen die Sorgerechtsbedingungen vorübergehend ändern, bis ein endgültiges Urteil in dieser Frage gefällt ist. Eine solche Erteilung des vorübergehenden Sorgerechts stellt keine Entscheidung über die Rechte der Parteien dar.

(f)(1) In jedem Fall, in dem ein Urteil über das Sorgerecht für ein Kind ergangen ist, behält das Gericht, das ein solches Urteil ergeht, die Zuständigkeit für die Rechtssache, um den sorgeberechtigten Elternteil anzuweisen, dem Gericht Änderungen des Wohnsitzes des Kindes mitzuteilen.

(2) In jedem Fall, in dem dem nicht sorgeberechtigten Elternteil Besuchsrechte oder Elternzeit eingeräumt wurden und das Gericht anordnet, dass der sorgeberechtigte Elternteil eine Änderung der Adresse des Abhol- und Lieferorts des Kindes für den Besuch oder die Elternzeit mitteilt, muss der sorgeberechtigte Elternteil den nicht sorgeberechtigten Elternteil schriftlich über jede Änderung dieser Adresse informieren. In dieser schriftlichen Benachrichtigung ist eine Anschrift oder eine andere Beschreibung des neuen Abhol- und Lieferorts anzugeben, damit der nicht sorgeberechtigte Elternteil das Besuchsrecht oder die Elternzeit dieses Elternteils ausüben kann.

(3) Sofern durch Gerichtsbeschluss nichts anderes bestimmt ist, muss ein Elternteil in jedem Fall nach diesem Unterabschnitt, in dem er seinen Wohnsitz wechselt, den anderen Elternteil und, wenn der Elternteil, der den Wohnsitz wechselt, der sorgeberechtigte Elternteil ist, über eine solche Änderung informieren zu jeder anderen Person, die nach diesem Titel oder einer Gerichtsbeschluss Besuchsrechte oder Elternzeit gewährt. Diese Mitteilung muss mindestens 30 Tage vor dem voraussichtlichen Wohnsitzwechsel erfolgen und die vollständige Anschrift des neuen Wohnsitzes enthalten.

(g) Mit Ausnahme der Bestimmungen in Code Section 19-6-2 und zusätzlich zu den in Code Section 19-6-15 enthaltenen Bestimmungen über die Anwaltsgebühr kann der Richter anordnen, dass angemessene Anwaltsgebühren und -kosten für Rechtsstreitigkeiten, Sachverständige und den Vormund des Kindes ad litem sowie andere Kosten der Sorgerechts- und Untersuchungsverfahren von den Parteien in den vom Richter festgelegten Anteilen und Zeitpunkten zu zahlen sind. Anwaltskosten können sowohl bei der vorläufigen Anhörung als auch bei der abschließenden Anhörung zugesprochen werden. Ein rechtskräftiges Urteil enthält den gewährten Betrag, unabhängig davon, ob es sich um einen vollständigen oder einen Teilbetrag handelt, der durch Pfändung wegen Missachtung des Gerichts oder durch Fieri facias vollstreckt werden kann, unabhängig davon, ob sich die Parteien anschließend einigen oder nicht. Ein Anwalt kann in seinem eigenen Namen Klage erheben, um eine Gewährung von Anwaltsgebühren gemäß diesem Unterabschnitt durchzusetzen.

(h) Zusätzlich zu den in Code Section 19-6-15 enthaltenen Anmeldeanforderungen ist nach Abschluss eines Verfahrens nach diesem Artikel das vom Justizrat Georgiens vorgeschriebene endgültige Verfügungsformular für inländische Beziehungen einzureichen.

i) Unbeschadet anderer Bestimmungen dieses Artikels gilt bei jedem Einsatz eines militärischen Elternteils Folgendes:

(1) Ein Gericht darf eine endgültige Anordnung zur Änderung der elterlichen Rechte und Pflichten im Rahmen eines bestehenden Erziehungsplans nicht früher als 90 Tage nach Ende des Einsatzes erlassen, es sei denn, der eingesetzte Elternteil stimmt einer solchen Änderung zu;

(2) Auf Antrag eines Elternteils oder eines Nicht-Elternteils zur Einrichtung oder Änderung eines bestehenden Erziehungsplans, Das Gericht erlässt eine vorübergehende Änderungsanordnung für den Erziehungsplan, um den Kontakt mit dem Kind während des Einsatzzeitraums sicherzustellen, wenn:

(A) Ein militärischer Elternteil erhält von der militärischen Führung eine förmliche Mitteilung, dass er oder sie in naher Zukunft entsenden wird, und dieser Elternteil hat das primäre Sorgerecht, das gemeinsame Sorgerecht oder das alleinige Sorgerecht für ein Kind oder hat anderweitig Elternzeit mit einem Kind im Rahmen eines bestehenden Elternplans; und

(B) Der Einsatz hat wesentliche Auswirkungen auf die Fähigkeit eines entsendenden Elternteils, die elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber seinem Kind entweder in der bestehenden Beziehung zum anderen Elternteil oder im Rahmen eines bestehenden;

(3) Anträge auf vorübergehende Änderung eines bestehenden Erziehungsplans aufgrund eines Einsatzes werden vom Gericht so schnell wie möglich gehört und haben Priorität im Kalender des Gerichts;

(4)( A) Alle vorübergehenden Änderungsaufträge für Elternpläne müssen einen angemessenen und spezifischen Übergangsplan enthalten, um eine Rückkehr zum Predeployment Parenting Plan über den kürzesten angemessenen Zeitraum nach dem Ende des Einsatzes zu ermöglichen, basierend auf dem besten Interesse des Kindes.

(B) Sofern das Gericht nicht feststellt, dass dies nicht im besten Interesse des Kindes wäre, wird in einer vorübergehenden Änderungsanordnung für einen Elternplan ein Datum für das voraussichtliche Ende des Einsatzes und den Beginn der Übergangszeit zurück zum Elternplan vor der Entlassung festgelegt. Wenn eine Bereitstellung verlängert wird, bleibt die vorübergehende Änderungsreihenfolge für einen Elternplan in Kraft, und der Übergangsplan wird am Ende der Verlängerung der Bereitstellung wirksam. Das Versäumnis des nicht entsendenden Elternteils, das Gericht gemäß diesem Absatz zu benachrichtigen, berührt nicht das Recht des entsendenden Elternteils, zum Elternplan vor der Entsendung zurückzukehren, sobald die vorübergehende Änderungsanordnung für einen Elternplan gemäß Buchstabe C dieses Absatzes abläuft.

(C) Ein vorübergehender Änderungsantrag für einen Erziehungsplan erlischt nach Ablauf der Übergangszeit, und der Erziehungsplan vor der Entlassung legt die Rechte und Pflichten zwischen den Eltern für das Kind fest;

(5) Nach Einreichung eines Antrags zur Änderung eines bestehenden Erziehungsplans durch einen entsendenden Elternteil und nach Feststellung, dass er dem besten Interesse des Kindes dient, kann das Gericht für die Dauer des Einsatzes einen Teil der Elternzeit eines solchen entsendenden Elternteils mit dem Kind an jeden in seiner Großfamilie delegieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein unmittelbares Familienmitglied, eine Person, mit der der entsendende Elternteil zusammenlebt, oder eine andere Person, die eine enge und wesentliche Beziehung zu dem Kind hat. Eine solche delegierte Elternzeit begründet für diese Person nach Ablauf der Einsatzzeit keine gesonderten Rechte;

(6) Wenn das Gericht feststellt, dass es im besten Interesse des Kindes liegt, Eine vorübergehende Änderungsanordnung für einen Elternplan, der nach diesem Unterabschnitt ausgestellt wurde, kann Folgendes erfordern:

(A) Der nicht bereitstellende Elternteil dem bereitstellenden Elternteil das Kind in angemessener Weise zur Verfügung stellt, um seine Elternzeit unmittelbar vor und nach der Abreise des bereitstellenden Elternteils zum Einsatz und bei jeder Rückkehr des bereitstellenden Elternteils zu oder von seinem Urlaub oder Urlaub von seinem Einsatz auszuüben;

(B) Der nicht bereitstellende Elternteil dem bereitstellenden Elternteil die Möglichkeit bietet, regelmäßig und kontinuierlich per Telefon, E-Mail-Austausch, virtueller Video-Elternzeit über das Internet mit seinem Kind in Kontakt zu treten, oder jedes andere ähnliche Mittel;

(C) Der nicht bereitstellende Elternteil die Zustellung von Korrespondenz oder Paketen zwischen dem bereitgestellten Elternteil und dem Kind dieses Elternteils nicht beeinträchtigt; und

(D) Der bereitstellende Elternteil dem nicht bereitstellenden Elternteil rechtzeitig Informationen über seinen Urlaubs- und Abflugplan zur Verfügung stellt;

(7) Da sich der tatsächliche Urlaub von einem Einsatz und die Abreisedaten für einen Einsatz aufgrund militärischer Notwendigkeit ohne Vorankündigung ändern können, Solche Änderungen dürfen vom nicht entsandten Elternteil nicht verwendet werden, um den Kontakt zwischen dem entsandten Elternteil und seinem Kind zu verhindern;

(8) Eine gerichtliche Anordnung zur vorübergehenden Änderung eines bestehenden Erziehungsplans oder einer anderen Anordnung, die die Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern regelt, legt fest, wann eine Anordnung die Grundlage für eine solche Anordnung ist, und wird vom Gericht nur als vorübergehende Änderungsanordnung oder einstweilige Verfügung eingetragen;

(9) Ein Umzug eines nicht entsandten Elternteils während der Abwesenheit eines entsandten Elternteils, der während des Zeitraums einer vorübergehenden Änderungsanordnung für einen Erziehungsplan erfolgt, bedeutet nicht, dass die ausschließliche und fortdauernde Zuständigkeit des Gerichts für die Zwecke der späteren Bestimmung des Sorgerechts oder der Elternzeit gemäß diesem Kapitel beendet wird;

(10) Eine gerichtliche Anordnung zur vorübergehenden Änderung eines bestehenden Erziehungsplans oder einer anderen Anordnung erfordert, dass der nicht entsendende Elternteil dem Gericht und dem entsendenden Elternteil mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich eine beabsichtigte Änderung der Wohnadresse, der Telefonnummern oder der E-Mail-Adresse mitteilt;

(11) Nach der endgültigen Rückkehr eines entsandten Elternteils aus dem Einsatz kann jeder Elternteil einen Antrag auf Änderung der vorübergehenden Änderungsanordnung für einen Erziehungsplan mit der Begründung stellen, dass die Einhaltung einer solchen Anordnung zu einer unmittelbaren Gefahr oder einem erheblichen Schaden für das Kind führt, und kann ferner beantragen, dass das Gericht eine Ex-parte-Anordnung erlässt. Der entsandte Elternteil kann einen solchen Antrag vor seiner Rückkehr stellen. Dieser Petition ist eine eidesstattliche Erklärung zur Untermauerung der erbetenen Anordnung beizufügen. Bei Feststellung einer unmittelbaren Gefahr oder eines erheblichen Schadens für das Kind auf der Grundlage der in der eidesstattlichen Erklärung dargelegten Tatsachen, Das Gericht kann eine Ex-parte-Anordnung erlassen, in der der vorübergehende Erziehungsplan oder ein anderer Eltern-Kind-Kontakt geändert wird, um eine unmittelbare Gefahr oder einen erheblichen Schaden für das Kind zu verhindern. Wenn das Gericht eine Ex-parte-Anordnung erlässt, Das Gericht hat die Angelegenheit innerhalb von zehn Tagen nach Erlass der Ex-parte-Anordnung zur Verhandlung zu stellen;

(12) Nichts in diesem Unterabschnitt hindert eine der Parteien daran, einen Antrag auf dauerhafte Änderung eines bestehenden Erziehungsplans gemäß Unterabschnitt (b) dieses Kodex-Abschnitts zu stellen; vorausgesetzt jedoch, dass das Gericht eine endgültige Anhörung zu einem solchen Antrag erst mindestens 90 Tage nach der endgültigen Rückkehr des entsendenden Elternteils durchführt. Es besteht die Vermutung, dass der Erziehungsplan oder die Sorgerechtsentscheidung vor der Entlassung als einer begünstigt wird, der immer noch dem besten Interesse des Kindes dient, und die Partei, die diesen Plan oder diese Anordnung dauerhaft ändern möchte, muss nachweisen, dass er nicht mehr dem besten Interesse des Kindes dient;

(13) Wenn die Entsendung eines militärischen Elternteils wesentliche Auswirkungen auf seine Fähigkeit hat, persönlich zu einer geplanten Anhörung zu erscheinen, kann das Gericht auf Antrag des entsandten Elternteils und unter angemessener Vorankündigung anderer interessierter Parteien einem entsandten Elternteil gestatten, Zeugenaussagen und andere Beweise auf elektronischem Wege für alle Angelegenheiten vorzulegen, die das Gericht nach diesem Unterabschnitt prüft. Für die Zwecke dieses Absatzes, Der Begriff „elektronische Mittel“ umfasst, aber nicht beschränkt auf, Kommunikation per Telefon, Videokonferenz, Internetverbindung, oder elektronisch gespeicherte eidesstattliche Erklärungen oder Dokumente, die vom Einsatzort oder anderswo gesendet werden;

(14)( A) Wenn der Einsatz eines militärischen Elternteils unmittelbar bevorsteht und es keinen bestehenden Erziehungsplan oder eine andere Anordnung gibt, in der die Rechte und Pflichten des Elternteils festgelegt sind, muss das Gericht auf Antrag eines Elternteils:

(i) Eine Anhörung beschleunigen, um einen vorübergehenden Erziehungsplan aufzustellen;

(ii)Verlangen, dass der einsatzführende Elternteil weiterhin Zugang zu dem Kind hat, vorausgesetzt, dass ein solcher Kontakt im besten Interesse des Kindes ist;

(iii) Die Offenlegung von Finanzinformationen beider Parteien sicherstellen;

(iv) Bestimmen Sie die Unterhaltspflichten beider Elternteile gemäß Code Section 19-6-15 während des Einsatzes; und

(v) Bestimmen Sie das beste und erwägen Sie, während des Einsatzes eine angemessene Elternzeit an Dritte mit engen Kontakten zum Kind zu delegieren. Bei der Entscheidung über einen solchen Antrag berücksichtigt das Gericht die angemessenen Anträge des entsandten Elternteils.

(B) Jedes Plädoyer, das eingereicht wird, um einen Erziehungsplan oder eine Unterhaltsanordnung für Kinder gemäß diesem Absatz aufzustellen, muss zum Zeitpunkt der Einreichung identifiziert werden, indem im Text des Plädoyers die spezifischen Fakten im Zusammenhang mit dem Einsatz angegeben werden und unter Bezugnahme auf diesen Absatz und Unterabschnitt dieses Kodex-Abschnitts;

(15) Wenn ein bevorstehender Einsatz eine beschleunigte gerichtliche Entscheidung vor dem Einsatz ausschließt, kann das Gericht vereinbaren, den Parteien die Möglichkeit zu geben, alle Fragen gemäß Code Section 19-9-1.1 zu schlichten, oder die Parteien zur Mediation im Rahmen eines gerichtlich eingerichteten alternativen Streitbeilegungsprogramms anzuweisen. Zum Zwecke des Schiedsverfahrens oder der Mediation, Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei Informationen zur Verfügung zu stellen, die für einen Erziehungsplan oder Unterstützungsfragen im Zusammenhang mit den Kindern oder den Parteien relevant sind;

(16) Jeder militärische Elternteil ist weiterhin verpflichtet, den nicht entsendenden Elternteil innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mündlicher oder schriftlicher Anweisungen, die einen Einsatz erfordern, oder sonstiger Abwesenheiten aufgrund des Militärdienstes, die sich auf die Fähigkeit des militärischen Elternteils auswirken, seine Elternzeit mit einem Kind auszuüben, schriftlich zu benachrichtigen. Wenn Einsatzaufträge dies nicht zulassen 14 Tage im Voraus, Dann muss der militärische Elternteil den anderen Elternteil unverzüglich nach Erhalt einer solchen Mitteilung schriftlich benachrichtigen; und

(17) Ein militärischer Elternteil muss sicherstellen, dass jeder militärische Familienpflegeplan, den er bei seinem Kommandanten eingereicht hat, mit allen bestehenden Gerichtsbeschlüssen für sein Kind übereinstimmt. In allen Fällen ist jede gerichtliche Anordnung die erste Vorgehensweise für die Betreuung eines Kindes während der Abwesenheit eines militärischen Elternteils, und der militärische Familienpflegeplan ist der alternative Plan, wenn der nicht eingesetzte Elternteil sich entweder weigert, das Kind zu betreuen, oder anerkennt, dass er nicht in der Lage ist, das Kind angemessen zu betreuen. Ein militärischer Elternteil darf nicht als Missachtung eines Gerichtsbeschlusses oder eines Erziehungsplans angesehen werden, wenn er oder sie in gutem Glauben seinen militärischen Familienpflegeplan umsetzt, der auf der Weigerung oder behaupteten Unfähigkeit eines nicht entsendenden Elternteils beruht, ein Kind während eines Einsatzes angemessen zu betreuen.

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