Tenancy In Common VS Joint Tenancy: Vor- und Nachteile jeder Option und welche sollten Sie für Ihre HDB-Wohnung wählen

In Singapur können Sie ein Stück Land oder eine Immobilie in Singapur als alleiniger Eigentümer oder als Miteigentümer besitzen.

Alleineigentum liegt vor, wenn eine einzelne Person die vollständige Beteiligung an der Immobilie besitzt. Im Allgemeinen kann die Einzelperson nach seinem Überschreiten sein Recht, Titel und Interesse am Eigentum wegnehmen. In Ermangelung eines gültigen Testaments wird das Vermögen gemäß dem Erbfolgegesetz (Kap. 146).

Wenn zwei oder mehr Personen ein Stück Land oder Eigentum besitzen, gelten sie als Miteigentümer des Landes. In Singapur gibt es zwei Formen des Miteigentums – gemeinsames Mietverhältnis und gemeinsames Mietverhältnis.

Gemeinsames Mietverhältnis

Gemeinsames Mietverhältnis ist, wenn jeder Miteigentümer einen ‚ungeteilten Anteil‘ am Land oder Eigentum hat. Obwohl das Stück Land oder Eigentum physisch ungeteilt bleibt, kann jeder Eigentümer tatsächlich seinen eigenen separaten und unverwechselbaren Anteil an der Immobilie identifizieren. Diese Aufteilung wird in der Eigentumsurkunde der Immobilie klar festgelegt. Mit dem Tod eines Miteigentümers wird sein Eigentum an der Wohnung entweder nach seinem Willen oder in dessen Abwesenheit gemäß dem Gesetz über die Nachfolge des Erblassers (Kap. 146).

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Wenn beispielsweise drei Personen ihr Geld für den Besitz eines Hauses zusammenlegen, kann jeder Miteigentümer eine Vereinbarung treffen, um seine Anteile an der Immobilie auf der Grundlage seines Beitragssatzes angemessen aufzuteilen. Beispielsweise kann Mieter A 40%, Mieter B 25% und Mieter C 35% haben. Im Falle eines Übergangs von Mieter A geht sein 40% iges Eigentum an der Wohnung auf seine Begünstigten über, während das Eigentum von Mieter B und Cs unverändert bleibt.

Gemeinsames Mietverhältnis

Im Gegensatz zum gemeinsamen Mietverhältnis können die Miteigentümer im Rahmen des gemeinsamen Mietverhältnisses keinen bestimmten Anteil identifizieren. Wenn drei Personen ein Haus als gemeinsame Mieter miteignen würden, Alle drei würden das ganze Haus besitzen, aber keiner von ihnen kann seinen spezifischen Anteil individuell identifizieren. Wenn einer der drei gemeinsamen Mieter stirbt, werden die restlichen zwei das ganze Haus besitzen. Kein Teil des Hauses geht an den Nachfolger des verstorbenen Mieters. Dieses Konzept wird als ‚Überlebensrecht‘ bezeichnet und ist das Hauptunterscheidungsmerkmal des gemeinsamen Mietverhältnisses, das es vom gemeinsamen Mietverhältnis unterscheidet.

Zusätzliche Überlegungen zum Miteigentum

Es gibt zwei weitere Konzepte, die sich auf das Miteigentum beziehen. Sie sind Einheit des Besitzes und Einheit des Interesses.

Die Einheit des Besitzes gilt sowohl für das gemeinsame Mietverhältnis als auch für das gemeinsame Mietverhältnis. Dies bedeutet, dass jeder Eigentümer Anspruch auf den Besitz des gesamten Landes hat und von keinem Teil ausgeschlossen oder wegen Hausfriedensbruchs verklagt werden kann.

Die Interesseneinheit gilt nur für das gemeinsame Mietverhältnis. Es definiert, dass die Interessen aller Miteigentümer in Qualität (Tenure) und Quantität / Dauer (zB. Satzung).

Überblick über die Vor- und Nachteile des Mietverhältnisses in Common VS Joint Tenancy

Welche Art von Miteigentum sollten Sie wählen?

Das gemeinsame Mietverhältnis ist möglicherweise die häufigste Form des Wohneigentums, wenn es um private Immobilien geht, da es den Miteigentümern die größte Flexibilität bietet. Diese Eigentumsform ermöglicht es Miteigentümern, gemeinsam hochwertige Immobilien zu erwerben und solche Investitionen auf der Grundlage ihres Anteils an der Immobilie zu halten. Diese Form des Eigentums bietet Liquidität für ihre Bestände, ohne den Status der bestehenden Miteigentümer zu beeinflussen. Darüber hinaus ermöglicht es die Übertragung ihres Eigentums an ihre Begünstigten nach dem Tod.

Gemeinsames Mietverhältnis ist eine geeignete Form des Wohneigentums für unabhängige Parteien, die Crowdfunding oder gemeinsame Finanzierung von Immobilien betreiben.

Angesichts der strengen Zulassungsregeln für HDB-Wohneigentum ist das gemeinsame Mietverhältnis auf der anderen Seite möglicherweise die am häufigsten gezeichnete Form des Wohneigentums unter HDB-Eigentümern. Einer der größten Vorteile ist, dass, sollte einer der Miteigentümer während der Amtszeit der Immobilie verstorben sein, es den anderen Mitmietern ermöglicht, das verbleibende Wohneigentum zu übernehmen, ohne auf das Testament oder das Erbfolgegesetz zurückgreifen zu müssen.

Darüber hinaus entsteht für Miteigentümer in einer ehelichen Beziehung durch die Übertragung des Eigentums keine Nachlasspflicht, die sie sonst im Rahmen des Mietverhältnisses im gemeinsamen oder alleinigen Eigentum hätten.

Daher ist das gemeinsame Mietverhältnis eine bevorzugte Form des Wohneigentums für Personen in einer ehelichen Beziehung mit einem einzigen Haus oder für Personen, die aus Sicht der Nachlassplanung erwägen.

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