Was sind Zusatzleistungen?

Es gibt viele Informationen zu verdauen, wenn Sie Ihre Sozialversicherungsleistungen beantragen. Wenn Sie eine Sozialversicherungsunfähigkeitsversicherung (SSDI) erhalten, können Sie und Ihre Familienmitglieder Anspruch auf Zusatzleistungen haben. Diese gelten als Hilfsleistungen, da Ihr Familienmitglied sie nur aufgrund Ihrer Beziehung zu ihnen erhält. Diejenigen, die als „Familienmitglied“ für Hilfsleistungen angesehen werden, sind ausschließlich Ihr Ehepartner und Ihre Kinder. Andere Familienmitglieder qualifizieren sich nicht.

Kriterien für den Erhalt von Hilfsleistungen

Hilfsleistungen

Hilfsleistungen stehen nur denjenigen zur Verfügung, die berechtigt sind und sich für SSDI qualifizieren. Dies bedeutet, dass diese Personen gearbeitet und Geld in das Sozialversicherungssystem eingezahlt haben. Der Geldbetrag, den Ihre Familienmitglieder monatlich erhalten, richtet sich nach der Höhe der Steuern, die Sie während Ihrer Beschäftigung in die Sozialversicherung gezahlt haben. Die Dauer und das Gehalt wirken sich also auf die Höhe der SSDI-Leistungen aus, die Sie und Ihre Familie erhalten. Leider sind Hilfsleistungen für eine Person, die zusätzliches Sicherheitseinkommen (SSI) erhält, nicht verfügbar.

Ihr Ehepartner, Ihre Kinder und Hilfsleistungen

Wenn Sie möchten, dass Ihre unterhaltsberechtigten Kinder oder Ihr Ehepartner Anspruch auf diese Leistungen haben, müssen Sie genaue Angaben machen. Nach dem Sozialversicherungsprogramm, für Ihren Ehepartner zu qualifizieren, Sie müssen sein 61 oder jünger. Und sie müssen der gemeinsame gesetzliche Betreuer der Kinder im Haus sein, wenn dies der Fall ist.

Damit sich die Kinder qualifizieren können, müssen sie abhängig und nicht älter als 18 Jahre sein. Sie müssen auch Vollzeitstudenten sein, derzeit an einer akkreditierten Schule eingeschrieben, und muss unverheiratet sein. Sie müssen alle Kriterien erfüllen, um sich für die Zusatzleistung zu qualifizieren.

Gesetzlich adoptierte Kinder haben Anspruch auf Leistungen, sofern sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Die Kinder, für die Sie nicht sorgeberechtigt sind, aber dennoch Kindergeld zahlen, haben Anspruch auf Leistungen. Darüber hinaus ist jedes erwachsene Kind, das vor dem 22. Lebensjahr behindert ist, unterhaltsberechtigt. Daher qualifizieren sie sich für diese Leistungen.

Jedes Familienmitglied, das diese besonderen Arten von Leistungen erhält, erhält die Zahlung in seinem Namen. Wenn Sie sich scheiden lassen, nachdem Ihr Ehepartner Leistungen erhalten hat, ist es möglich, dass Ihr Ex-Ehepartner diese Leistungen weiterhin erhält.

Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht arbeiten können und Hilfe bei der Beantragung von SSDI wünschen. Disability Support Services ist hier, um Ihnen die notwendige Hilfe für die Einreichung von Leistungen zu bieten.

Wenn Sie jemals SSDI beantragen müssen, können Sie sicher sein, dass Ihre Familie Hilfe erhalten kann. Für weitere Unterstützung, Disability Support Services ist hier, um Ihnen die notwendige Hilfe für die Beantragung von Leistungen zu bieten.

Teilen Facebooktwitterpinterest Am 9. August 2017 / Ihre Vorteile

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