Rechtliche Fragen

Der Aufstieg des Internets hat praktisch jeden Rechtszweig beeinflusst und wird voraussichtlich die Beziehung zwischen Recht, Regierung und Technologie revolutionieren. Zu den zentralen Fragen internetrechtlicher Fragen gehören: Wenn der Cyberspace eine eigene Rechtsdomäne darstellt, sollte es dann einen eigenen Zweig des „Cyberrechts“ geben, um ihn zu regulieren? Oder sollten bestehende Gesetze neu interpretiert werden, um sie an die besonderen rechtlichen Gegebenheiten der elektronischen Welt anzupassen? Sollte das Internet überhaupt frei von Regulierung bleiben? Wie wird sich das Internet auf die Grundprinzipien der bürgerlichen Freiheiten, der Handelsbeziehungen und des Völkerrechts auswirken?

Das Terrain des Cyberspace schafft einzigartige rechtliche Dilemmata. Das Internet überschreitet alle geografischen und politischen Grenzen und macht möglicherweise einen der Grundprinzipien des modernen Rechts obsolet: dass Gesetze in diskreten, politischen Gebieten geschaffen und durchgesetzt werden. Wenn Benutzer auf Online-Dienste und -Informationen zugreifen oder mit Einzelpersonen auf der ganzen Welt kommunizieren können, welche Gerichtsbarkeit übernimmt die Verantwortung für Streitigkeiten, die entstehen können? Inwieweit sollten die Gesetze verschiedener Nationen — die so unterschiedliche Themen wie geistiges Eigentum und Meinungsfreiheit abdecken – harmonisiert werden, insbesondere um den internationalen E-Commerce zu erleichtern?

Die um die Jahrtausendwende am meisten diskutierten Rechtsgebiete umfassten geistiges Eigentum, Strafrecht, Gerichtsstandskonflikte und die Fragen der bürgerlichen Freiheiten der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit.

GEISTIGES EIGENTUM

Geistiges Eigentum (IP) — Erfindungen, künstlerische Schöpfungen und kommerzielle Symbole zum Beispiel — fällt unter den Rechtszweig, der Schutz und Rechte wie Urheberrechte, Patente, Marken und Geschäftsgeheimnisse abdeckt. Im Idealfall balancieren IP-Gesetze die Fähigkeit des Rechteinhabers, Gewinn aus Kreationen zu ziehen, mit dem Interesse der Gesellschaft am freien Informationsfluss aus. Das Internet ermöglicht es jedoch, zahlreiche, fehlerfreie Reproduktionen digitalisierter Informationen zu erstellen und diese Kopien sofort überall auf der Welt zu übertragen. Dies gefährdet die Fähigkeit des Rechteinhabers zu kontrollieren, wie und von wem diese Informationen verwendet werden. Ein strengerer Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (z. B. durch Verschlüsselung oder Lizenzanforderungen) könnte jedoch sowohl den kreativen Ausdruck als auch die kommerzielle Innovation behindern. Urheberrecht und Marken bilden den Kern umstrittener Fragen des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit dem Cyberspace.

Die US-Verfassung gewährt dem Kongress die Befugnis, das Urheberrecht zu regulieren. Das Grundgesetz ist das Urheberrechtsgesetz von 1976, das traditionelle kreative Werke und Online-Text-, Bild- und Tondateien schützt. Urheberrechtsverletzungen können je nach den Umständen zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden, und diejenigen, die eine unbeabsichtigte oder mitverschuldete Verletzung begehen, können ebenfalls haftbar gemacht werden. Nachfolgende Gesetzgebung, die sich direkt mit dem Urheberrecht im Cyberspace befasste, umfasste das Copyright Felony Act (1992), das sich mit Softwarepiraterie als Verbrechen befasste; das Digital Performance Right Act (1996), das die Aufnahme von nicht originaler Musik auf Websites regelt; der No Electronic Theft Act (1997), der die Anforderung abschaffte, dass ein Verstoß aus finanziellen Gründen begangen werden musste, um strafrechtlich verfolgt zu werden; und der Digital Millennium Copyright Act (1998), der das amerikanische Urheberrecht mit dem Völkerrecht harmonisierte, wie es im Urheberrechtsvertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum verankert ist. DMCA verbietet unter anderem die Umgehung von Technologien, mit denen der unbefugte Zugriff auf geschützte digitale Inhalte blockiert wird.

In den USA regeln die Staaten auch das Urheberrecht. Insbesondere der 1999 eingeführte Uniform Computer Information Transactions Act (USCITA) wurde von Virginia und Maryland verabschiedet und in den frühen 2000er Jahren in vielen anderen Bundesstaaten in Betracht gezogen. Es begrenzt streng die zulässige („faire“) freie Nutzung urheberrechtlich geschützter digitaler Materialien und wurde von vielen Gruppen abgelehnt, die befürchten, dass es Urheberrechtsausnahmen löschen könnte, die derzeit die unbefugte Verwendung von Werken für wissenschaftliche, Nachrichten und kritische Zwecke zulassen.

Innerhalb des Markenrechts hat sich der Status des geistigen Eigentums von Domainnamen als führendes Dilemma im Cyberrecht herauskristallisiert. Die Praxis des „Cyber-Squatting“, der bösgläubigen Registrierung von Domainnamen in der Hoffnung, dass der Namensvetter den Namen später zurückkauft, spornte neue Richtlinien für die Registrierung von Domainnamen an. Die WIPO hat ein schnelles Schiedsverfahren zur Beilegung internationaler Domainnamenstreitigkeiten eingeführt.

Viele internationale Verträge regeln das geistige Eigentum, einschließlich der Berner Übereinkunft, des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des TRIPS-Abkommens (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights). Die meisten Industrieländer bieten einen stärkeren Schutz des geistigen Eigentums als die USA. Experten sagen voraus, dass E-Commerce, Globalisierung und IP-Piraterie zu einer verstärkten Standardisierung der internationalen IP-Gesetze führen werden, möglicherweise auf Kosten der Entwicklungsländer.

STRAFRECHT

Verbrechen im Zusammenhang mit dem Internet (allgemein als „Cyberkriminalität“ bezeichnet) haben breite Aufmerksamkeit erregt. Cyberkriminalität umfasst eine enorme Bandbreite von Straftaten, von Hacking über Online-Betrug bis hin zu Kinderpornografie. Im Allgemeinen handelt es sich bei Cyberkriminalität entweder um traditionelle Verbrechen, die mit Computern begangen werden, oder um Verbrechen, bei denen der Computer als „Opfer“ der illegalen Handlung dient, wie bei Hacking- oder Virenangriffen.

Das Internet hat bestimmte Arten krimineller Aktivitäten viel attraktiver gemacht, da der Cyberspace einzigartige Eigenschaften besitzt, die die Begehung krimineller Handlungen tatsächlich fördern können. Beispielsweise, Im Cyberspace ist es schwieriger, einen Täter zu identifizieren und festzunehmen als im realen Raum; Cyberkriminalität ist oft weitaus billiger durchzuführen als herkömmliche Straftaten; das physische Risiko und die Kosten, die für die Begehung von Straftaten erforderlich sind, werden häufig reduziert, wenn sie im Cyberspace auftreten; und die Unpersönlichkeit des Internets kann die Wahrnehmung des Täters von den Auswirkungen seiner Handlungen auf das Opfer des Verbrechens verringern und die Möglichkeiten des Opfers für Vergeltungsmaßnahmen einschränken. Schließlich verschleiern Computer die Identität und den Standort des Täters, und Lösch- und Verschlüsselungssoftware kann virtuelle Beweise auslöschen. Cyberkriminalität kann auch Dritte betreffen, wie z. B. Internetdienstanbieter (ISPs).

Obwohl zuverlässige Statistiken schwer zu finden sind, da Cyberkriminalitätsvorfälle zu wenig gemeldet werden, glauben viele, dass die Cyberkriminalität zunimmt. Aufgezeichnete Computersicherheitsverletzungen stiegen von sechs im Jahr 1988 auf mehr als 8.000 im Jahr 1999, während in den frühen 2000er Jahren täglich zehn bis 15 neue Viren auftauchten. Im Jahr 2000 verzeichnete das US-Verteidigungsministerium über 22.000 Angriffe auf seine Computer.

Das grundlegende Bundesgesetz, das Federal Computer Fraud and Abuse Act, verbietet den unbefugten Zugriff auf „geschützte“ Computer (im Grunde jeden mit dem Internet verbundenen Computer) zum Zwecke der Spionage, des Zugriffs auf nicht autorisierte Informationen, des Betrugs und der Beschädigung der Computer. Die Online-Verbreitung von Kinderpornografie stand im Mittelpunkt vieler umstrittener Bundesgesetze, einschließlich des Child Pornography Prevention Act (1996). Viele staatliche Gesetze kriminalisieren verschiedene Cyberkriminalität, darunter E-Mail-Verbrechen und Cyber-Stalking. Die Angriffe auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001 machten die internationale Aufmerksamkeit schnell auf die Bedrohung durch Cyber-Terrorismus aufmerksam, und die Bush-Regierung erließ umfassende Online-Überwachungsgesetze, von denen Befürworter argumentierten, dass sie für eine Verbesserung der nationalen Sicherheit unerlässlich seien, die Kritiker jedoch die grundlegenden bürgerlichen Freiheiten missachteten.

Die europäischen Nationen haben sich bis zum Jahr 2000 auf eine umfassendere Gesetzgebung zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zubewegt. Der umstrittene EU-Vertrag über Cyberkriminalität, der im April 2000 veröffentlicht wurde, sollte das europäische Strafrecht für eine Vielzahl von Computerdelikten harmonisieren. Die Strafverfolgungsbehörden jeder Nation könnten Online-Zugang zu anderen Staaten erhalten, um Ermittlungen gegen Cyberkriminalität durchzuführen. Der Vertrag würde den europäischen Regierungen auch weitreichende Befugnisse in Bezug auf das Abhören, die Echtzeit-Erfassung von Verkehrsdaten sowie die Durchsuchung und Beschlagnahme digitaler Informationen einräumen.

Die globale Vernetzung von Computersystemen und das Gespenst des internationalen Terrorismus führten zu Forderungen nach einer stärkeren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität. 1998 einigten sich Großbritannien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Russland und die USA darauf, die Bemühungen zur Untersuchung und Verfolgung von Cyberkriminalität zu koordinieren. Zu den vorgeschlagenen Lösungen gehörte ein breiter, internationaler Vertrag, der alle nationalen Gesetze zur Bekämpfung der Cyberkriminalität in Einklang bringen könnte. Die Nationen unterschieden sich jedoch darin, inwieweit Datenverschlüsselung zulässig sein sollte, da sie gleichzeitig die Privatsphäre von Privat- und Geschäftsinformationen schützt, Cyberkriminellen jedoch dabei helfen kann, ihre Aktivitäten zu verbergen. Sie diskutierten auch eine verstärkte staatliche Überwachung der Online-Kommunikation, ein besonders heikles Thema nach den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon von 2001. Eine solche Überwachung könnte helfen, Cyberkriminelle und Terroristen zu identifizieren, wurde jedoch von Datenschutzanwälten und Mitgliedern verschiedener ethischer und rassischer Gruppen als Mittel zur Förderung des Wachstums von „Polizeistaaten“ und der illegalen Ausrichtung auf bestimmte Gruppen („Profiling“) ausgelegt. Schließlich wird die Regulierung digitaler Inhalte, die zur Unterdrückung von Hassreden oder Kinderpornografie beitragen könnte, als Gefährdung der Meinungsfreiheit und Förderung staatlich geförderter Zensur angesehen.

RECHTSPRECHUNG UND SOUVERÄNITÄT

Da das Internet es ermöglicht, Informationen nahezu überall auf der Welt zu liefern, unabhängig vom physischen Standort des Absenders, Diensteanbieters oder Empfängers, werden territoriale Grenzen im Cyberspace praktisch bedeutungslos. Dies schafft jedoch ein grundlegendes rechtliches Dilemma, da historisch gesehen die meisten Gesetze so verstanden wurden, dass sie entlang territorialer Linien funktionieren. Die Rechtssouveränität folgt traditionell nationalen Grenzen, und die Gerichtsbarkeiten haben auch geografische Grenzen anerkannt. Es entsteht ein Konflikt darüber, wie und ob der grenzfreie Bereich des Cyberspace nach territorial gebundenen Gesetzen rechtlich geregelt werden soll. Welche Gerichtsbarkeit kann in einem internetbezogenen Streitfall rechtliche Kenntnis der Angelegenheit beanspruchen, wenn sich die beteiligten Parteien in verschiedenen Teilen der Welt befinden können? Nationale und internationale Gesetze waren in den frühen 2000er Jahren weit von klaren Lösungen entfernt.

VERFASSUNGSFRAGEN: PRIVATSPHÄRE UND MEINUNGSFREIHEIT

Die US-Verfassung enthält keine explizite Garantie für die Privatsphäre. Die Rechtsprechung legt jedoch die in den Bestimmungen der Bill of Rights und der Vierzehnten Änderung impliziten Datenschutzrechte fest. Die Verbreitung des E-Commerce hat viele Verbraucher dazu veranlasst, ihre sensiblen persönlichen Informationen im Internet verfügbar zu machen. In den USA wird die Sicherheit solcher Informationen im Allgemeinen durch freiwillige Datenschutzrichtlinien gewährleistet, die von Websites selbst und von der Selbstkontrolle der Branche erlassen werden. Technologien wie „Cookies“ verfolgen die Online-Gewohnheiten der Benutzer, um Benutzerprofile zu erstellen. Personenbezogene Daten können ohne Zustimmung oder Wissen einer Person an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.

Es gibt zwar einige US-amerikanische Gesetze zum Schutz der Online-Privatsphäre, wie den Children’s Online Privacy Protection Act und den Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996, deren Umsetzung jedoch schwierig war.

Viele europäische Länder verfügen über Datenschutzgesetze, die die Rechte einer Person über die Verwendung personenbezogener Daten auf Computern regeln. Das Datenschutzgesetz der Europäischen Union (1998) schreibt vor, dass Websites, die personenbezogene Daten über Benutzer sammeln, Einzelpersonen über diese Praxis informieren müssen und userconsent verpflichtet ist, sensible personenbezogene Daten zu sammeln. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten angewiesen, Datenübertragungen in andere Länder, einschließlich der USA, zu blockieren, wenn davon ausgegangen wird, dass es ihnen an angemessenen Datenschutzgesetzen mangelt.

Die USA und die EU haben einen Kompromiss ausgearbeitet, ein „Safe-Harbor“ -Abkommen, um das Problem zu lösen. Amerikanische Unternehmen können Daten online an EU-Mitglieder übermitteln, solange ihre Datenschutzrichtlinien mit bestimmten EU-Datenschutzgrundsätzen übereinstimmen. Die Teilnahme ist freiwillig, wobei die amerikanischen Unternehmen ihre Einhaltung beim US-Handelsministerium registrieren.

Online-Vermarkter und Strafverfolgungsbehörden lehnen einen verbesserten Datenschutz häufig ab, da er ihre Fähigkeit zur Datenerfassung im Cyberspace behindert. Neue Technologien wie IPV6 können die Anonymität von Internetnutzern weiter untergraben, indem erweiterte IP-Adressen verwendet werden, die die eindeutige Seriennummer der Netzwerkverbindungshardware jedes Computers enthalten und jede Datenübertragung mit dem „elektronischen Fingerabdruck“ eines Benutzers versehen.“

Die Überwachung der digitalen Kommunikation war ein heikles Thema gewesen, aber nach dem 11.September 2001 bewegten sich die Regierungsführer schnell, um die Sicherheit der Informationsnetze zu stärken und eine stärkere Internetüberwachung einzusetzen, in der Hoffnung, mutmaßliche Terroristen zu identifizieren und aufzuspüren. Im Oktober 2001 verabschiedete die Bush-Regierung Anti-Terror-Gesetze, die die Grundlage für ein massives Inlandsgeheimdienstsystem bildeten, das die Strafverfolgungsbehörden des FBI, der CIA und des Finanzministeriums einbezog. Es verringerte die seit Watergate geltenden gesetzlichen Datenschutzmaßnahmen und ermöglichte es Regierungsbehörden, elektronische Informationen und Finanzunterlagen zu sammeln und die Internetkommunikation zu überwachen, manchmal sogar ohne Haftbefehl. Der Schritt löste bei Kritikern, die über die Erosion der Datenschutzrechte besorgt waren, Alarm aus.

Die andere verfassungsrechtliche Frage, die im Vordergrund der Cyberlaw-Debatten stand, war das Ausmaß, in dem die Meinungsäußerung online reguliert werden sollte. Die Gründungsvision des Internets war eine ungehinderte Informationsautobahn. Zu einem großen Teil förderte First Amendment Free-Speech Garantien diese Haltung in den USA, wo Online-Inhalte nicht stark reguliert wurden. Die Ausnahmen betrafen Sprache als schädlich für Minderjährige, die durch das Communications Decency Act von 1996 und das Child Online Protection Act von 1998 angesprochen wurde. Filtersoftware wurde auch verwendet, um bestimmte Benutzer vor unerwünschten Online-Inhalten zu schützen.

Andere Länder zeigten weniger Zurückhaltung bei der Regulierung von Online-Inhalten, insbesondere von Hassreden gegen bestimmte Gruppen. Viele EU-Mitglieder, wie Deutschland und Frankreich, verbieten Websites mit Pro-Nazi-Nachrichten, zum Beispiel. Und China errichtete eine „Große Firewall“, die den Zugang zu inakzeptablen Websites weltweit blockiert. Dieser Ansatz führte zu großen Meinungsverschiedenheiten zwischen vielen Nationen und den USA, Heimat vieler Websites, die als „unerwünscht“ oder „schädlich“ eingestuft wurden.“

Im Jahr 2000 entschied der Oberste Gerichtshof, dass Computer-Quellcode als geschützte Sprache im Rahmen der Ersten Änderung qualifiziert. Das Gericht erkannte jedoch auch das legitime Interesse der Regierung an der Regulierung des Quellcodes an, insbesondere in Fällen, in denen nationale Sicherheitsinteressen auf dem Spiel standen.

KONZEPTE DES CYBERRECHTS

Einige Beobachter haben behauptet, dass das Cyberrecht nicht existiert, da nur wenige der vom Internet aufgeworfenen Rechtsfragen neu sind und nur wenige Rechtszweige von der Technologie bestimmt werden. Andere argumentieren jedoch, dass der Cyberspace in rechtlichen Fragen als anders als der reale Raum angesehen werden sollte. Da das Internet territoriale Grenzen überschreitet, macht es territoriale Gesetze obsolet. Sie sagen voraus, dass das Cyberrecht zu einer neuen Form des transnationalen Rechts werden wird, die eine stärkere Standardisierung der internetbezogenen Rechtsvorschriften weltweit einleitet, um dem elektronischen Handel, der Globalisierung und der Verbreitung westlicher, demokratischer Ideale Rechnung zu tragen. Einige sehen dies als die Chance für mehr Freiheiten, Sicherheit und Wohlstand, um mehr Menschen auf der ganzen Welt zu erreichen. Andere befürchten jedoch, dass ein solcher Trend die nationale Souveränität und die Rechtsprechung verletzen wird. Schließlich warnen sie davor, dass das Cyberrecht eher den Interessen großer multinationaler Unternehmen und der polizeilichen Überwachung als den bürgerlichen Freiheiten einzelner Bürger zugute kommt.

WEITERFÜHRENDE LITERATUR:

Gilden, Michael. „Rechtsprechung und Internet: Die reale Welt trifft auf den Cyberspace.“ ILSA Journal für internationales & Rechtsvergleichung, Herbst 2000.

„Das Internet und das Gesetz: Stoppschilder im Web.“ Economist, 13.Januar 2001.

Kaplan, Carl. „Wie regiere ich Cyperspace: Grenzjustiz oder Präzedenzfall?“ New York Times Cyberlaw Journal, 1998.

Katyal, Neal Kumar. „Strafrecht im Cyberspace.“ Universität von Pennsylvania Law Review, April 2001.

Hongju Koh, Harold. „Globalisierung der Freiheit.“ Yale Journal für internationales Recht, Sommer 2001.

Lessig, Lawrence. Code und andere Gesetze des Cyberspace. New York: Grundlegende Bücher, 1999.

Sommer, Joseph. „Gegen Cyberlaw.“ Berkeley Technology Law Journal, Herbst 2000.

Tsesis, Alexander. „Hass im Cyberspace: Regulierung von Hassreden im Internet.“ San Diego Law Review, Sommer 2001.

SIEHE AUCH: Kinder und das Internet; Computerkriminalität; Cybersquatting; Verschlüsselung; Betrug, Internet; Geistiges Eigentum; Privatsphäre; Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

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